Im neuen „Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden" des Umweltbundesamtes [1], kurz: Schimmelleitfaden, werden nicht nur die anerkannten Regeln der Technik beschrieben, sondern in manchen Bereichen auch der aktuelle Stand der Technik und der Stand von Wissenschaft und Technik dargestellt. Die Leitfaden-Empfehlungen sind kein gesetzliches Regelwerk und ersetzen ein solches weiterhin nicht. Der neue Leitfaden erhebt aber den Anspruch, den Rahmen für einheitliche Vorgehensweisen bundesweit in Deutschland und neu auch in Österreich zu setzen. Im Nachbarland geschieht dies in Absprache mit den staatlichen Institutionen und angepasst an die dortigen Gegebenheiten. In Übereinkunft mit verschiedenen Verbänden, die im Bereich Schimmelerkennung und -bewertung tätig sind, wurde gemeinsam festgelegt, dass Detailausführungen, etwa zu technischen Trocknungsmaßnahmen oder zur Feuchtebeurteilung in Materialien, von externen Fachverbänden in eigenen Merkblättern oder Handlungsanleitungen geregelt werden. So können diese zu den jeweiligen Themen ihre spezielle Expertise einbringen. Beim Arbeitsschutz obliegt dies der Berufsgenossenschaft Bau.
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