Wer sich als Unternehmer zu einer Gesellschaft verbindet, sollte sich seine Partner im Vorfeld genau ansehen. Im Laufe der Jahre kann es zu Missklängen kommen und die streitige Auflösung der Partnerschaft verursacht dann massive Probleme. In diesem Zusammenhang weist Christian Lentföhr, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht/Fachanwalt für Arbeitsrecht bei SNP Schlawien Partnerschaft, Düsseldorf, darauf hin, dass die Bewertung des Abfindungsguthabens ohne guten Gesellschaftsvertrag stets zum Streit führt. Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personen- gesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft (mit Ausnahme der AG) aus, so ist ihm der Wert seiner Beteiligung abzufinden. Ob eine satzungsmäßige Begrenzung des Abfindungsanspruchs im Einzelfall hinzunehmen ist, hängt nach der Judikatur des BGH maßgeblich von der Diskrepanz zwischen dem gesellschaftsvertraglich geschuldeten Abfindungsbetrag einerseits und dem tatsächlichen Anteilswert andererseits ab.
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