Nachdem das Bundesjustizministerium die Verhandlungen über eine Reform der Insolvenzanfechtung im vergangenen Oktober abgebrochen hatte, haben Union und SPD die Reformgespräche jetzt wieder aufgenommen. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker begrüßte den Schritt: „Die überfällige Reform der Insolvenzanfechtung ist nun zum Greifen nah", sagte sie. Im Mittelpunkt der Reform soll eine „zielgenaue Begrenzung" der sogenannten Vorsatzanfechtung stehen. Rückforderungen eines Insolvenzverwalters sollen künftig nicht mehr darauf gestützt werden können, dass der Gläubiger dem Schuldner mit einer Stundung oder einer Raten- zahlungsvereinbarung über eine kurzfristige Liquiditätslücke hinweggeholfen hat. Die Frist für die Anfechtung soll für diese Fälle von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Zudem soll eine Rückforderung weitergehender als bisher ausgeschlossen sein, wenn der Leistung des Schuldners eine gleichwertige Gegenleistung des Gläubigers gegenübersteht (sogenannte Bargeschäfte).
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