In vielen Unternehmen ist das Software-Lizenzmanagement noch immer ein Stiefkind. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Meinungsforschungsinstituts IDC: Bei jedem vierten Unternehmen in Deutschland stimme die Anzahl der genutzten Lizenzen nicht mit den tatsächlich erworbenen Nutzungsrechten überein. Dabei ist eine Unterlizenzierung keine Kleinigkeit: Neben dem Unternehmen haften der zuständige Geschäftsführer oder die verantwortlichen IT-Leiter oft persönlich. Denn eine Unterlizenzierung lässt sich nicht „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" vereinbaren. Bereits fahrlässiges Verhalten begründet die Haftung auf Schadensersatz oder zieht sogar strafrechtliche Folgen nach sich.
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