Immer mehr Unternehmen stellen ihr System auf elektronische Rechnungsverarbeitung um. E-Billing-Experte Bruno Koch geht davon aus, dass 2013 das Volumen von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich in Europa um 20% wachsen wird. Bei vielen Firmen sind aber immer noch steuerrechtliche Fragen offen. Wie muss eine elektronische Rechnung archiviert werden? In Papierform und in elektronischer Form? Wie lange sind die Aufbewahrungspflichten? Dipl.-Finanzwirt und Steuerexperte Bernhard Lindgens kennt diese Fragen. ?Die Unternehmen k?nnen noch nicht wirklich absch?tzen, wie ein elektronisches Rechnungsverfahren sp?ter in der Prüfungspraxis anerkannt wird. Bei Au?enprüfungen kann es erfahrungsgem?? vorkommen, dass Prüfer erst Jahre sp?ter die Dokumente steuerrechtlich beurteilen. Viele Firmen wollen deshalb noch abwarten, bis sich hier eine einheitliche Prüfungspraxis im Umgang mit elektronischen Rechnungen etabliert hat". über zwei Drittel der befragten deutschen Unternehmen verwenden lediglich das PDF-Format für den Versand, ohne den gesamten Verarbeitungspro-zess zu automatisieren (Quelle: Ifo ?2012 Global E-Invoicing Study"). ?Eine elektronische Rechnung bringt den Unternehmen relativ wenig, wenn nur der Rechnungsversand elektronisch stattfindet. Auch die Weiterverarbeitung muss elektronisch erfolgen, sonst werden durch das Einpflegen der elektronischen Dokumente wieder Mitarbeiterressourcen gebunden", so Lindgens. Firmen, die jetzt mit dem E-Invoicing einsteigen wollen, k?nnen von einer sicheren und gleichbleibenden Rechtslage ausgehen.
展开▼