Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.1.2012 - 10 AZR 667/10 - kann eine Sonderzahlung, die auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellt, nicht vom unge-kündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Bezugszeitraums abhängig gemacht werden. Es ist unangemessen gemäß § 307 BGB und widerspricht § 611 BGB, vereinbartes Arbeitsentgelt dem Arbeitnehmer über eine Stichtagsklausel oder eine sonstige Zahlungsbedingung wieder zu entziehen, wenn der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbracht hat.
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