Nachdem die Werkleistung erbracht worden war, zahlte der Auftraggeber anstelle der vereinbarten Vergütung von 23 000 EUR zunächst nur 21 000 EUR. Danach vertrat er gegenüber dem Auftragnehmer die Auffassung, die Werkleistung wäre in verschiedner Hinsicht mangelhaft, so dass er den Rücktritt vom Werkvertrag erklärte. Er beanspruchte die Rückzahlung seiner Teilleistung und bot Rückgewähr der bei ihm vorhandenen Werkleistung an. Mit dieser Handhabung war der Auftragnehmer nicht einverstanden. Es kam zu einem Prozess, der durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.1.2011 - I 22 U 128/10 - beendet wurde. Das Gericht hatte zuvor einen Sachverständigen mit der Mangelprüfung beauftragt, der zu dem Ergebnis kam, die Mängelbeseitigungskosten würden 2 300 EUR betragen.
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机译:完成工作后,客户最初只支付了21,000欧元,而不是协议中的23,000欧元。之后,他认为承包商的工作表现在各个方面都有缺陷,因此他宣布退出合同。他要求偿还部分表演,并提出偿还现有的工作表演。承包商不同意这种处理方式。杜塞尔多夫高等地区法院于2011年1月14日作出判决,以I 22 U 128/10告终。法院先前已委托专家检查缺陷,得出的结论是纠正缺陷的成本为2,300欧元。
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