In der Schweiz gilt für die Installation von Kabeln in neu zu errichtenden Bauten oder Bauten mit wesentlichen Änderungen der Nutzung die Brandschutznorm VKF 1-15, Art. 2 , d.h. die Version 2015 der Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Kabel sind darin mit verschiedenen Brandklassen nach kritischem (cr) und nicht kritischem Verhalten unterteilt. Gemäss den Vorgaben für Fluchtwege dürfen dort nur Kabel mit nichtkritischem Verhalten installiert werden, unabhängig davon, ob es sich um Energie-, Steuer- und Datenkabel und -leitungen oder Kabelanlagen mit Funktionserhalt handelt. Für Energie-, Steuer- und Datenkabel kann diese Anforderung bereits seit 2017 eingehalten werden. Kabel mit Funktionserhalt sind jedoch eine Ausnahme, denn für sie kann derzeit keine Bewertung des Brandverhaltens unter der Bauprodukteverordnung durchgeführt werden.
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