Ende Februar hat der Bundesrat seine Botschaft zur Stromeffizienz-Initiative verabschiedet. Darin empfiehlt er dem Parlament, das Begehren abzulehnen und bestätigt damit seinen bereits im Oktober 2013 gefällten Grundsatzentscheid. Zur Erinnerung: Die Initiative verlangt im Wesentlichen eine Stabilisierung des Stromverbrauchs bis ins Jahr 2035 auf dem Niveau von 2011, wobei Zielkorrekturen möglich sein sollen, falls das Bevölkerungswachstum und die Substitution fossiler Energien durch Stromanwendungen die Prognosen übertreffen. Nun, die ablehnende Haltung des Bundesrates ist zweifelsohne richtig, leidet doch die Initiative an zwei wesentlichen Mängeln: Zum einen fokussiert sie einseitig auf Strom. Zum andern möchte sie ein Anliegen in den Verfassungsrang erheben, das auf der obersten Stufe unserer Rechtsordnung schlechthin fehl am Platz ist.
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