Im Geschäftsleben werden Zuwendungen zur Beziehungspflege und in Erwartung einer aktuellen, konkreten oder aber einer späteren Gegenleistung des Beschenkten getätigt. Solche Geschenke können als Korruption für das Unternehmen ein Risiko darstellen. Der vorliegende zweite Teil des Artikels befasst sich mit der Strafbarkeit des Unternehmens, der Organisation und Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung im EVU.
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