Der Bundesrat klärt vertieft ab, wie das Steuersystem umgebaut werden kann. Dabei soll eine ökologische Steuerreform als unerwünscht angesehene Aktivitäten, wie Energieverbrauch und Umweltverschmutzung, stärker belasten, politisch gewollte Aktivitäten, wie Arbeit und Investitionen, dagegen entlasten. Die Steuerbelastung insgesamt soll dabei unverändert bleiben. Der Bundesrat hat am 30. September 2011 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bis Mitte dieses Jahres verschiedene Varianten einer ökologischen Steuerreform zu prüfen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
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