Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat die Sätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) per 1. März 2012 angepasst.Die KEV-Vergütung für Strom aus Fo-tovoltaikanlagen sinkt um rund 10%, dies zusätzlich zu der seit 1. Januar 2012 geltenden regulären Tarifsenkung um 8%. Grund ist der Preiszerfall bei den Fotovoltaikmodulen sowie die gesunkenen Kosten für die Lastgangmessung von Anlagen mittlerer Leistung.
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