Das Parlament revidierte im März 2007 das Energiegesetz, der Bundesrat verabschiedete nun die entsprechenden Ergänzungen in der Energieverordnung. Ab dem Jahr 2009 werden die Stromkonsumenten mit einer über die Jahre auf bis zu 0,6 Rappen pro Kilowattstunde wachsenden Abgabe belastet. Dies ergibt schlussendlich bis 320 Mio. Franken pro Jahr, mit denen erneuerbare Energien gefördert werden können.
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