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【24h】

Zur Anfechtung eines Ausschlussbeschlusses nach dem GesAusG – Informationspflicht und Relevanztheorie

机译:根据GesAusG质疑排除决定-提供信息和相关性理论的义务

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摘要

Die in § 3 Abs 5 GesAusG vorgesehenen Unterlagen haben den Zweck, n?here Aufschlüsse über die Angemessenheit der Barabfindung zu gew?hren. Das Fehlen von Angaben in den Unterlagen bzw das Fehlen der Unterlagen selbst ist vom Anfechtungsausschluss des § 6 Abs 1 GesAusG nicht erfasst. Anderenfalls würde das gesetzlich vorgesehene Informationsrecht des auszuschlie?enden Gesellschafters massiv beschr?nkt werden, was insbesondere dazu führen k?nnte, dass er nicht absch?tzen kann, ob die Einleitung eines Gremialverfahrens überhaupt sinnvoll erscheint. Nach der Relevanztheorie ist der Zweck der eingehaltenen Verfahrensbestimmungen für die Anfechtbarkeit entscheidend. Nur eine Verletzung eines konkreten Informations- oder Partizipationsinteresses eines Aktion?rs begründet die Anfechtbarkeit.
机译:§3(5)GesAusG中提供的文件旨在提供有关现金补偿是否适当的更详细的信息。第6条第(1)款GesAusG中排除了竞争,不涵盖文件中没有信息或文件本身不存在的情况。否则,股东被排除在外的法定权利将受到严重限制,这尤其可能导致他无法评估发起委员会程序是否完全明智。根据关联理论,遵循程序规定的目的对于竞争性具有决定性作用。只有违反具体信息或股东的参与利益才可证明竞争性。

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