Das im September 2005 als Bundesgesetz in Kraft getretene „Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)" bildet die rechtliche Grundlage der behördlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland. Es soll die Verbraucher beim Umgang mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln vor Gesundheitsgefahren, irreführender Werbung und Täuschung schützen. Das LFGB ersetzt weitgehend die Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG). Das deutsche Lebensmittelrecht wurde auf diesem Weg entsprechend der seit Anfang 2005 gültigen EU-Basisverordnung umgestaltet. Da Verbraucherschutz der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet ist, führen die Länder das Bundesgesetz als eigene Angelegenheit aus. Aus diesem Grund können Organisation und Strukturen der behördlichen Lebensmittelüberwachung in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt werden.
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