Mit dem 1. Juli 2014 ist das Leistungsverbesserungsgesetz zur Rentenversicherung in Kraft getreten. Es enthält die abschlagsfreie Rente ab 63 und Verbesserungen bei der Mütterrente. Bei der Rente ab 63 können Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, mit 63 Jahren ohne Einbußen in Rente gehen. Dies gilt jedoch nur für die Jahrgänge 1951 und 1952. Ab dem Jahrgang 1953 findet eine schrittweise Anhebung des Renteneintritts um jeweils zwei Monate bis auf das vollendete 65. Lebensjahr statt. Nach 1963 Geborene erhalten die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren dann erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Rente ab 63 wird somit zur Rente ab 65.
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