Satzungsgem?? werden die Mitgliedsbeitr?ge entsprechend den gestiegenen L?hnen der Tarif besch?ftigten, den Beamtengeh?ltern und Pensionen angehoben. Nach der Erh?hung, die am 1. M?rz 2010 erfolgte, hat der DPolG Landesvorstand beschlossen die Beitragserh?hung nicht sofort, sondern erst 4 Monate sp?ter zum 1. Juli 2010 bei der Berechnung der Monatsbeitr?ge zu berücksichtigen.
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