Anfang März 2009 führten dbb tarifunion und ver.di mit den Arbeitgebern von Bund, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Stuttgart ein erstes Tarifgespräch zur Änderung der Altersvorsorge-Tarifverträge. Notwendig geworden sind die Gespräche aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes, indem die Übergangsregelung zur Berechnung der Startgutschriften für die rentenfernen Versicherten, wegen eines Verstoßes gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz für unwirksam erklärt wurden.
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