Der dbb hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 begrüßt, dass die Abschaffung der so genannten Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Damit wurde die vom dbb bereits geäußerte Kritik im Gesetzgebungsverfahren zum Steueränderungsgesetz 2007 bestätigt.rnNach Einschätzung des 2. Senats verstößt die durch das Steueränderungsgesetz 2007 eingeführte Regelung „mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung" gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Auch der Bundesfinanzhof und einige Finanzgerichte hatten bereits diese Auffassung vertreten.
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