Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte auch in der Zeit vor dem 17. Mai 1990 nichtig ist (Az.: 2 BvL 6/07), da dieser eine mittelbar geschlechterdiskriminierende Wirkung hat. Das Urteil geht auf die Klage einer bayerischen Beamtin zurück und wurde mit Unterstützung desrndbb erstritten: Die dbb bundesfrauenvertretung stand der Klägerin, die zunächst vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof um ihr Recht kämpfte, mit Rat und Tat zur Seite, der Bayerische Beamtenbund gewährte Rechtsschutz, und die Juristinnen und Juristen des dbb Dienstleistungszentrums Süd übernahmen ihre Vertretung vor den Gerichten.
展开▼