Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung wurde 1999 auf Beschluss der Europäischen Kommission als „unabhängiges Verwaltungsorgan" geschaffen.2 Es ist damit betraut, in Fällen von Korruption, Betrug und sonstigen schwerwiegenden Verletzungen beruflicher Verpflichtungen zuiasten des EG-Haushaltes in allen EU-Organen und -Einrichtungen (interne) Untersuchungen durchzuführen. Mit einer interinstitutionellen Vereinbarung vom Mai 1999 wurden die Untersuchungsbefugnisse des Amtes auf alle gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten rechtswidrigen Handlungen ausgeweitet, für die EG-Bedienstete verwal-tungs- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.rnDer aktuelle Tätigkeitsbericht des Amtes3 zeigt, dass in den vergangenen neun Jahren seit der Gründung von OLAF im Bereich der Bekämpfung von Betrug und Korruption viel geschehen ist und es nicht übertrieben scheint, OLAF als ein Erfolgsmodell anzusehen.
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