Aufgrund der Durchbiegung von Balkonplatten aus Stahlbeton war die planmäßige Entwässerung über Rinnen in den Platten funktionslos. Stattdessen lief das Wasser unkontrolliert über die Außenkante der Balkone ab, wodurch es zu Beeinträchtigungen Dritter kam. Im Zuge der Planung war die zu erwartende Durchbiegung der Balkonplatten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Hinsichtlich der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit des Stahlbetons war dies ohne Relevanz. Die Gebrauchstauglichkeit unterlag jedoch hinsichtlich der Entwässerung Einschränkungen, was einen technischen Mangel darstellt.
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