1. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere mit Art. 7 und Art. 8 GRCh, vereinbar ist.2. Die durch die Richtlinie (EU) 2016/681 vorgeschriebene anlasslose und massenhafte Verarbeitung von Fluggastdaten ist mit der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten vergleichbar.
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