Derzeit geht es Schlag auf Schlag. Am 7. Mai 2021 endete die Begutachtungsfrist und bereits im Juli soll das neue Gewährleistungsrecht im Parlament beschlossen werden. Der nun vorliegende Gesetzesvorschlag ist die Umsetzung zweier EU-Richtlinien aus dem Jahr 2019 - die „Digitale-Inhalte-RL" zur Regelung bestimmter vertragsrechtlicher Aspekte bei der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen und die Warenkauf-RL - und muss bis Sommer in nationales Recht übersetzt werden.
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