Die gemäß Energieeffizienzgesetz auszuschreibende nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle wurde nach Abschluss des Vergabeverfahrens an den Bestbieter, die Österreichische • Energieagentur, vergeben. Damit ist entsprechend den Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richdinie und des Energieeffizienzgesetzes eine geeignete Stelle beauftragt, die notwendigen Aufgaben der Bewertung von Effizienzmaßnahmen sowie des Monitorings durchzufuhren. Die Energieagentur steht seit Mai für Gespräche mit den Branchenvertretern zur Verfügung und hat mit dem Aufbau der erforderlichen Infrastruktur begonnen, damit eine möglichst unbürokratische und praxistaugliche Umsetzung gewährleistet werden kann. Um die EU-Richtlinie zu erfüllen, setzt das Gesetz auf strategische Maßnahmen (wie etwa die thermische Sanierung) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energieversorger Effizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vor-jahresenergieabsätze nachweisen. Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Gerätes oder Prozesses) verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist. Die Lieferanten müssen ihren Energieabsatz also nicht einschränken. Die Lieferantenverpflichtung gilt erstmals für das Jahr 2015. Im Sinne einer Übergangsphase können aber - wie gesetzlich vorgesehen - auch die schon 2014 gesetzten Maßnahmen für 2015 mitangerechnet werden. Die Zielbewertung erfolgt im Februar 2016 durch die Monitoringstelle.
展开▼