Mit dem Frühjahr nehmen wieder die Bewerbungen von jungen Menschen zu, die in den Ferien arbeiten wollen. Für viele Unternehmen ergibt sich dadurch die Möglichkeit urlaubsbedingte Engpässe auszugleichen und auch die Chance auf diese Weise später tüchtige Mitarbeiter rekrutieren zu können. Wie aber sind nun diese jungen Leute arbeits- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Man hat dabei einmal in echte und unechte Ferialpraktikanten zu unterscheiden.
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