Schon länger zieht das Bundesgremium gegen die Belastung der SAT-Receiver mit der Künstlersozialversicherungsabgabe zu Felde. Nun konnte die Interessensvertretung des EFH einen Erfolg verbuchen. Mit einer Gesetzesänderung durch das Parlament wird die KSV-Abgabe auf Sat-Receiver um 31% reduziert. Gleichzeitig wird auch die Abgabe für Kabel-TV-Teilnehmer um 20% gesenkt. Die Änderungen treten mit 1.1.2013 in Kraft und gelten zumindest 5 Jahre.
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