Die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde hat für die künftigen Frequenzvergaben und die Liberalisierung der Bereiche 900 und 1800 MHz zur Konsultation aufgerufen. Eingegangen sind immerhin 18 Stellungnahmen, die dem Ganzen teilweise sehr kritisch gegenüberstehen. Mit Inkrafttreten der aktuellen Novelle des Frequenznutzungsplanes gelangen eine Reihe von Aufgaben und Entscheidungen in den Wirkungsbereich der Telekom-Control-Kommission. Einerseits wird die geänderte GSM-Richtlinie umgesetzt und damit die Voraussetzung für ein Verfahren gemäß § 57 Abs. 4 TKG 2003 zur Liberalisierung der GSM-Frequenzen geschaffen. Andererseits steht die Vergabe der sogenannten Digitalen Dividende an. Aufgrund der engen Interde-pendenzen erachtet es die Regulierungsbehörde für wichtig, diese Verfahren aufeinander abzustimmen. Die durchgeführte Konsultation soll dazu dienen, wichtige Anregungen zu sammeln und mögliche Ansätze zu diskutieren." Dies ist die Einleitung der Zusammenfassung der Stellungnahmen zur Konsultation zu künftigen Frequenzvergaben und zur Liberalisierung der Frequenzbereiche 900 MHz und 1800 MHz der RTR. Die Konsultation ist also bereits beendet.
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