Aus den bekannten Gründen - Thema Klimaschutz und Schadstoffausstoß - hat die EU eine Richtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden erlassen. Deren Ziel ist es, die Verbesserung der Gesamteffizienz von Gebäuden zu unterstützen. Aufgrund dieser Richtlinie wurde in Österreich das Energieausweisvorlagengesetz (EAVG) beschlossen. Dieses sieht vor, dass bei jeder Veräußerung und Vermietung von Gebäuden (Baubewilligung nach dem 1.1.2006) dem Käufer vom Verkäufer ab dem 1.1.2009 ein Energieausweis vorzulegen ist. Darin werden der Energiebedarf des Gebäudes, eine Gesamtenergiezahl und Empfehlungen für die Optimierung der Energieeffizienz festgehalten. Dieser Energieausweis besteht einerseits aus den Stammdaten des Gebäudes, der Gebäudeart, dem Standort und dem Heizwärmebedarf sowie den Daten des Energieausweisausstellers und der Gültigkeit des Energieausweises (max. 10 Jahre).
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