Die steuerliche Höchstgrenze für die Anschaffungskosten von Firmenwagen beträgt seit 2005 für alle Pkw und Komibs 40.000 Euro und für alle davor angeschafften Fahrzeuge 34.000 Euro - und sie müssen mindestens acht Jahre genutzt werden. Pritschenwagen galten bisher ohne Einschränkungen als Fiskal-Lkw, wenn sie zolltechnisch als Lkw eingestuft wurden.
展开▼