Mit seinem Anspruch auf das „größte UMTS-Netz" hat sich 3 jetzt eine Einstweilige Verfügung eingehandelt. Das Handelsgericht Wien hat dem Netzbetreiber nun die Behauptung, „das größte UMTS-Netz Österreichs" zu haben, untersagt. Der Unterschied in der Bevölkerungsabdeckung zwischen 3 und der Mobilkom von 83% zu 80% (jeweils nach eigenen Angaben) war dem Richter als Alleinstellungsmerkmal zu wenig.
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