Welche Qualifikationen sind erforderlich für die Prüfungen nach 1. DIN VDE 0100-600 »Erstprüfung elektrischer Anlagen« (Neubau eines Hauses) und 2. DIN VDE 0701-0702 »Prüfung ortsveränderlicher Geräte«? Des Weiteren interessiert mich, 1. wo diese Schulungen angeboten werden und 2. ob eine Wiederholungsschulung erforderlich ist. Laut DIN VDE 0100-600 muss die Erstprüfung von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden, die zur Durchführung von Prüfungen befähigt ist. Eine Elektrofachkraft ist laut DIN VDE 1000-10 eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen hat und so die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. In den Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (hier die TRBS 1203) wird die befähigte Person »Elektrische Gefährdung« beschrieben. Als befähigte Person gilt in diesem Fall eine Person mit einer elektrotechnischen Berufsausbildung (z.B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik) oder einem abgeschlossenen Studium der Elektrotechnik. Es wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen gefordert.
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