Die Gewinnrichtsätze, die das Bundesfinanzministerium alljährlich an die Finanzbehörden der Länder weiterreicht, haben verschiedene Funktionen. Für kleine und mittlere Betriebe spielt ein Aspekt dabei eine ganz entscheidende Rolle: Wer sich in dem dort angegebenen Zahlenspiegel bewegt, muss nicht so schnell mit einer Betriebsprüfung rechnen. Die Sätze für die letzten zehn Jahre in der Branche Elektroinstallation bilden die Grundlage für den möglichen Prüfungszeitraum, dem ein Elektrohandwerksbetrieb unterliegt.
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