Vor dem Hintergrund der bekannten Störungen des Flugfunks durch Breitbandkabelnetze, die zur Abschaltung eines Sonder-kanals geführt haben, ergeben sich zunehmende Bemühungen, aus Funkschutzgründen die Abstrahlungen von großflächig verlegten Telekommu-nikationsnetzen wie auch z.B. Ethernet, Telefon (bzw. xDSL) oder Powerline-Kommunikation (PLC) [1] zu kontrollieren [2]. Die Abstrahlungen einzelner Geräte, die sich am Telekommunikationsnetz befinden, werden vom EMVG geregelt. Für Telekommunikationsendgeräte, die sich beim Betreiber des Netzes oder beim Kunden befinden, gelten die europäischen Normen EN300386 und EN55022. Die in der NB30 [2] genannten Grenzwerte für die Abstrahlung aus Netzen sind wesentlich niedriger als die für Geräte und angeschlossene Leitungen geltenden Grenzwerte. Daher ist eine Abschätzung, inwieweit es aus bestehenden Netzinstallationen zu relevanten Abstrahlungen im Sinne der NB30 bzw. der zugehörigen Messvorschrift MV05 [3] kommt, notwendig.
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