Die Kommunen sind nach dem Grundgesetz zur Daseinsvorsorge für ihre Bürger/innen verpflichtet. Dazu gehört auch das Bedürfnis der umweltschonenden Energielieferung und Energiedienstleistungen. Die Energieversorgung einer Kommune kann u.a. durch die Erstellung eines Energie- bzw. CO_2-Minderungskonzeptes und dessen Umsetzung in Richtung folgender Ziele wie Verminderung der Umweltbelastung, Ressourcenschutz und Versorgungssicherheit entwickelt werden.
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