Die getrennte Erfassung von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ab 01.01.2015 verpflichtend. Die Einführung einer Wertstofftonne, in der neben Leichtverpackungen (LVP) auch zusätzliche Wertstoffe erfasst werden sollen, ist hierbei ein wichtiger Baustein.
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