Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (Az. XI R 27/11) entschieden, dass die Ausbringung von Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen als Dünger auf Felder keine landwirtschaftliche Dienstleistung ist. Damit unterliegt die Klärschlammausbringung dem normalen Umsatzsteuersatz von 19% und nicht der Durchnittssatzbe-steuerung. In seiner Urteilsbegründung sieht der BFH die Übernahme, Abfuhr und Entsorgung als steuerliche Einheit an; die Düngewirkung des Klärschlamms sei lediglich eine ,positive Nebenwirkung', die die entgeltliche Entsorgungsleistung in ihrem Wesen nicht zu einer landwirtschaftlichen Dienstleistung mache.
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机译:在一项判决(Az。XI R 27/11)中,联邦财政法院(BFH)裁定,将市政废水处理厂的污水污泥作为肥料施用到田地中不是农业服务。因此,污水污泥的使用应按正常销售税率19%而不是平均税率征税。 BFH在其裁决中将收购,转移和处置视为一个税收单位;污水污泥的施肥作用仅仅是“积极的副作用”,从本质上讲并没有使有偿处置服务成为农业服务。
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