Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Hauses hat, muss dafür keine Gewerbeabfallgebühren zahlen. In einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt heißt es, dass beim Betrieb einer solchen Anlage kein Abfall anfalle, der die Erhebung von Müllgebühren für Kleinbetriebe rechtfertige.
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