Der „EU-Innovationsfonds" ist ab 2019 ein zentrales Werkzeug des Europäischen Emissionshandels zur Förderung von CO_2-armen Innovationen. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) „The Innovation Fund: how can it Support low-carbon industry in Europe" hat untersucht, mit welchen Förderungen der Fonds das Beste für den Klimaschutz herausholen kann. Der Fonds sollte bewusst solche Techniken fördern, die derzeit noch weiter von der Marktreife entfernt sind. Damit kann er dazu beitragen, eine bestehende Lücke zu schließen und so wichtige Impulse zur Dekarbonisierung setzen. Zudem sollte sich der Innovationsfonds auf Breakthrough-Techniken konzentrieren. Darunter werden Klimaschutztechniken verstanden, die ein hohes Emissionsminderungs-potenzial besitzen. Der EU-Innovationsfonds wird ab 2019 Versteigerungserlöse aus dem EU-Emissionshandel nutzen, um EU-weit die erstmalige Erprobung innovativer Klimaschutztechniken in der Industrie und der Stromerzeugung zu fördern. Die Europäische Kommission wird die Detailregeln in den kommenden Monaten mit den EU-Mitgliedstaaten beschließen. Die vorliegende Studie macht dafür Vorschläge. Der Fonds speist sich aus den Erlösen der Versteigerung von 450 Millionen Emissionszertifikaten und wird im kommenden Jahrzehnt - je nach Zertifikatspreis - über voraussichtlich etwa 3 bis 10 Mrd. € verfügen. Daraus soll er Innovationen in mehreren Sektoren fördern. Gleichzeitig werden für manche Techniken, die eine deutliche Dekarbonisierung zum Beispiel in der Stahloder Chemieindustrie versprechen, Investitionskosten von 0,5 bis 1 Mrd. € geschätzt. Daher ist eine Konzentration bei der Projektauswahl uner-lässlich. Es sollten nur Techniken gefördert werden, die eine erhebliche Emissionsminderung gegenüber den derzeit eingesetzten Techniken aufweisen. Des Weiteren sollten nicht nur Techniken, die bereits nahe an der Marktreife sind, gefördert werden sondern auch solche, die in frühen Entwicklungsstadien bereits im Einsatz sind aber deren großtechnische Umsetzung noch nicht erfolgt ist. Denn vor allem solche Techniken können substanziel-le Änderungen und auch Durchbrüche bewirken, die eine Branche transformieren. Viele derzeit verfügbare Techniken haben nur noch begrenztes Minderungspotenzial. Für eine weitgehende Dekarbonisierung sind neben der Förderung innovativer Techniken auch Produktinnovationen und Produktsubstitution von CO_2-intensiven Produkten notwendig. Der Fonds wäre eine von nur wenigen bekannten Finanzquellen für solche Projekte. Falls auch marktnahe Techniken mit potenzieller Marktreife bis 2030 gefördert werden sollten, kommt für diese eine Förderung mit stärkerer Risikobeteiligung der Investoren in Betracht. Dies können beispielsweise Kredite oder Bürgschaften sein. Förderungsfähig aus dem Innovationsfonds sind Projekte aus den Bereichen Prozessinnovationen bei energieintensiven Industrien, Erneuerbare Energien, Carbon Capture and Storage/ Usage, Energiespeicherung sowie Produkte, die CO_2-intensi-ve Produkte des Emissionshandels ersetzen. Die Studie wurde vom Ecologic Institut im Auftrag des UBA durchgeführt. Dabei wurden Erfahrungen aus dem Vorgängerfonds „NER300", der seit 2012 Demonstrationsanlagen im Energiesektor fördert, berücksichtigt.
展开▼