Unternehmen, die Tank- und Servicekarten mit einem Jahresumsatz >1 Million Euro herausgeben sowie diese gegebenenfalls für Dritte vertreiben und/oder als Unternehmenszweck abrechnen, unterliegen vom 13. Januar 2018 an einer neu geregelten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese neue Regulierung ergibt sich aus der Novelle des Zahlungsdiensteaufsichts-gesetzes (ZAG).
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