Nicht nur Heizungen oder Autos -auch Seeschiffe müssen sich an Emissionsgrenzwerte halten. Und die werden wie bei allen anderen Verkehrsträgern sukzessive verschärft. So schreibt das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (marine pollu-tion - kurz MARPOL) in Anhang Ⅵ die zulässigen Schwefelgehalte in Schiffskraftstoffen vor. Von ehemals 5 Masseprozent sanken die ab 2012 bereits für alle Meere auf 3,5 Masseprozent. 2020 bzw. 2025 soll der Schwefelgehalt dann generell auf 0,5 Masseprozent reduziert werden. Außerdem gibt es die ECA-Bereiche (Emissions-Kontroll-Gebiete von engl. Emission Control Area). Dazu zählen insbesondere die Küstenregionen im Osten und Westen der USA und die Nord- und Ostsee. Letzteres ist für die deutschen Mineralölunternehmen, die sich mit der Bunkerversorgung - also der Betankung von Schiffen - befassen, besonders interessant.
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