Wird über das Vermögen eines Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet, so ergeben sich erhebliche Probleme. Die Ware ist weg, die Forderung offen, der Forderungsausfall vorprogrammiert. Der Eigentumsvorbehalt kann dies in gewissem Maße „abfedern". Aber es kann auch viel schlimmer kommen.
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