Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 18.10.2018 der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (44. BImSchV) zugestimmt. Die 44. BImSchV sieht ab dem 01.01.2025 neue Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen vor, zu denen auch kommunale Heizkraftwerke zählen.
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