Bioabfälle separat zu verwerten macht Sinn, das bestätigen alle Ökobilanzen. Damit ist auch die im Kreislaufwirtschaftsgesetz definierte Pflicht, den Bürgern ab dem 01. 01. 2015 eine Möglichkeit zur getrennten Sammlung anzubieten, gut begründet. Es muss das Ziel aller Beteiligten sein, mehr Biogut zu sammeln, und vor allem die bisher nur unvollständig erfassten Lebensmittelabfälle aus den Haushalten abzuschöpfen. Dass in dünn besiedelten Gebieten oder wegen bestehender Entsorgungsverträge eine flächendeckende Biotonne teuer sein kann, erschwert die Umsetzung. Fraglich ist allerdings, ob es bei nüchterner Betrachtung in allen rund 60 Gebietskörperschaften, die bisher trotz der gesetzlichen Verpflichtung keine getrennte Erfassung planen, dafür gute sachliche Gründe gibt. Warum anders gefragt nur rund ein Viertel der „biotonnenlosen Städte und Kreise" diese nun einführen. Es sollte mehr möglich sein. Und statt in „Gegengutachten" sollte bevorzugt in den Aufbau von örtlich passenden Sammelsystemen investiert werden. Eine Schlüsselrolle spielt wohl die Akzeptanz. Mal ehrlich, wenn man nicht gut aufpasst, ist das Ganze nun doch etwas unangenehm und nichts für feine Nasen. Im Internet finden sich zur kommunalen Diskussion über die Biotonne denn auch haufenweise negative Kommentare. Eine pauschale Ablehnung der ökologisch und meistens auch ökonomisch vorteilhaften Biogutsammlung wäre bedenklich, daher sollten die Sorgen der Verbraucher ernst genommen werden.
展开▼