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VG Würzburg: Behörde darf nichtein-zelnen Schrottsammler 'herauspicken'

机译:VG维尔茨堡:当局可能不会“挑选”单个废料收集者

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摘要

Für rechtswidrig erklärt das Verwaltungsgericht Würzburg im Urteil vom 8. Oktober 2013 (AZ: W 4 K 13.60 - rechtskräftig) ein Sammlungsverbot alleine schon deshalb, wenn die Behördegegen einen einzelnen gewerblichen Schrottsammler vorgeht, 19 andere Sammler, die ihre vielumfangreicheren Sammlungen auch angezeigt hatten, aber ungeschoren lässt. Ein solches Vorgehen sei „nicht geeignet, um einer angenommenen Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgeis entgegenzuwirken." Die BDSV, die dieses aktuelle Urteil mitteilt, zeigt sich über diesen Spruch zufrieden, werde dochder weit verbreiteten behördlichen Praxis, erst einmal einen einzigen Schrottsammler herauszupi- cken und bei ihm eine Art „Versuchsballon" zu starten, ein Riegel vorgeschoben. Auch sonst,so BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson, bewege sich das VG Würzburg in seinem Urteilzur gewerblichen Schrottsammlung im Trend der zahlreichen positiven verwal-tungsgerichtlichenEntscheidungen, die in den vergangenen Monaten ergangen sind.
机译:在2013年10月8日的判决(AZ:W 4 K 13.60-具有法律约束力)中,维尔茨堡行政法院宣布,如果当局对单一的商业废料收集者采取行动,则禁止取货是非法的,其他19个收集者也表明了其更大范围的收集,但毫发无损。这种方法“不适用于应对对公共废物处理机构功能的假定威胁。”传达当前判断的BDSV对此说法感到满意,但它将成为广泛的官方惯例,首先是单个废料收集器挑选出来并启动一种“测试气球”,在上面放一个螺栓。否则,根据BDSV总经理Rainer Cosson的说法,维尔茨堡(VGWürzburg)对商业废料收集的判断是近几个月来做出的众多积极行政判断的趋势。

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    《Mull und Abfall》 |2014年第2期|106-106|共1页
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