Die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspr?sidium Karlsruhe hat sich in einem Beschluss vom 2.2.2010 (Az.: 1 VK 75/09) insbesondere über mit der Frage der Rügeobliegenheit des Bieters sowie des Umfangsrnder Nachweispflichten im Rahmen der Angebotserstellung befasst. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens war dabei ein Vergabeverfahren für die Entsorgung von Restmüll und Bioabfall für die Jahre 2011 bis 2018.
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