Die Urlaubszeit steht vor der Tür und manch ein Mitarbeiter überlegt mit dem ihm überlassenen Dienstwagen in den sonnigen Süden zu reisen. Grundsätzlich ist das möglich. Vorausgesetzt, es besteht kein Privatnutzungsverbot. Wenn der Dienstwagen ausdrücklich auch zur privaten Verwendung überlassen wird und der Arbeitgeber keinerlei weitere Beschränkungen, wie z.B. Auslandsnutzungsverbot oder Kostenbeteiligung ausgesprochen hat, steht der Urlaubsfahrt mit dem Firmenfahrzeug nach Italien oder Spanien nichts mehr im Weg. Wenn der arbeitsrechtliche Rahmen stimmt und der Chef grünes Licht gibt, ist ein Blick auf die steuerliche Seite angebracht um vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein, denn wer hier nicht aufpasst, für den kann die Urlaubsreise mit dem Dienstwagen schnell zu einer teuren Steuerfalle werden.
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