Infobereich: Arbeitsrecht, Kündigung, Paketversendung Private Paketpost auf Kosten des Arbeitgebers (jlp). Das Versenden privater Paketpost auf Kosten des Arbeitgebers stellt eine schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar, wobei offen bleiben kann, ob diese Vorgehensweise einen Straftatbestand erfüllt. Ein solches Verhalten verstößt in gravierender Weise gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers und bildet daher einen Grund für eine fristlose Kündigung.
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