Arbeitnehmerbewertung im Arbeitszeugnis (jlp). Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis bescheinigt, er habe seine Leistungen „zur vollen Zufriedenheit" erbracht, hat der Arbeitnehmer im Rechtsstreit vor den Gerichten für Arbeitssachen die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, die eine bessere Schlussbeurteilung rechtfertigen sollen. Rückzahlung von Fortbildungskosten (jlp). Ist ein Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages zur Zurückzahlung von Lehrgangskosten verpflichtet, so gilt dies insbesondere auch dann, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt. Allerdings kann eine Arbeitsvertragsklausel unwirksam sein, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, wenn er mit den Kosten auch in Fällen belastet würde, in denen die Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht seinem Verant-wortungs- und Risikobereich zuzuordnen sind, sondern dem des Arbeitgebers. Eine Rückzahlungsklausel, die nicht danach dif- ferenziert, wessen Verantwortungs- und Risikobereich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzurechnen ist und eine Erstattungspflicht des Arbeitnehmers auch dann vorsieht, wenn dieser wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers zur Eigenkündigung „berechtigt" wäre, ist folglich insgesamt unwirksam.
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