Der Bundesrat hat seine Zustimmung für die novellierte Anlagenverordnung für Umschlageinrichtungen des Kombinierten Verkehrs (KV) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gegeben. Damit würden an solchen Anlagen keine Nachrüstungen für die Versiegelung der bestehenden Terminalflächen anfallen. Dies hätte nach Auskunft des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) Kosten in Milliardenhöhe zur Folge gehabt. Umschlagflächen in KV-Anlagen müssten nach der novellierten Verordnung »in Beton- oder Asphaltbauweise so beschaffen sein, dass das dort anfallende Niederschlagswasser auf der Unterseite nicht austritt«, heißt es. Zudem müsse eine flüssigkeitsundurchlässige Havariefläche oder -einrichtung vorhanden sein, auf der Ladeeinheiten oder Fahrzeuge im Fall des Austritts wassergefährdender Stoffe abgestellt werden könnten.
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